Altlasten- und Bodenschutzkataster

Von Altlasten geht eine Gefährdung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit aus. Was Altlasten anbetrifft, existieren zwei Klassifizierungen:
  • Altablagerungen (gewerbliche bzw. kommunale Abfälle)
  • Altstandorte (stillgelegte Betriebsflächen bzw. Betriebsstandorte)

Ob sich auf einem Grundstück Altlasten befinden, kann aus dem Altlastenkataster hervorgehen. Um einen Einblick zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise geschehen durch die Vorlage von:

  • Lagekarte
  • Angaben zum Grundstück
  • Eigentumsnachweis
Hinweise (Besonderheiten)

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe. Entsprechende Anträge werden von uns weitergeleitet.

Formular

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster



Ansprechpartner:

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