Wohngeld

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mietende als Mietzuschuss, für Inhabende von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Beziehende von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Wohngeldantrag (Vordruck)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.)
  • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.)

Formular

Wohngeldrechner



Ansprechpartner:

EmailvcardNameTelefonFax
Ansprechpartner
Email vcard Telefon 05264 644-358 Fax 05264 644-100
Email vcard Telefon 05264 644-304 Fax