Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Als Besonderheit gilt, dass Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt.

Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist und das eigene Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Weitere Erläuterungen zum Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII).

Bitte füllen Sie bei erstmaliger Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung erst nach einer Beratung das Formular „Antrag auf Sozialleistungen SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aus. Zur Beratung und Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung.

Erforderliche Unterlagen/Formulare:

bei Erstbeantragung:

Antrag auf Sozialleistungen (Grundsicherung) (Link)

Erläuterung zum Ausfüllen des Antrages (Link)

bei der Folgebeantragung:

Überprüfung der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Link)



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