Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
Rechtsgrundlage(n)
Anmeldung, Abmeldung – § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers – § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten – §§ 20 ff Bundesmeldegesetz
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
- ggf. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
- bei Minderjährigen: ggf. Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Formulare
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Sander, Bettina | 05264 644-303 | 05264 644-100 | ||
Gohr, Aysel | 05264 644-302 | |||
Eickmeier, Stefanie | 05264 644-306 | 05264 644-100 | ||
Krause, Hendrik | 05264 644-202 | 05264 644-100 | ||
Wiens, Anastasia | 05264 644-305 |