Hundesteuer
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich. Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Haltenden hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm wird, ist zusätzlich eine Anzeige der Haltung eines großen Hundes bei der Gemeinde Kalletal zwingend erforderlich.
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Haltenden hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Hund anmelden:
- Persönliche Angaben des Haltenden sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip (ggf.)
Hund abmelden:
- Persönliche Angaben des Haltenden
- Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes/der Tierärztin (ggf.)
Kosten
Hund anmelden
- Die Steuer für einen Hund beträgt jährlich 55 Euro.
- Bei zwei Hunden beträgt die Steuer pro Hund jährlich 70 Euro.
- Ab dem dritten Hund werden pro Hund 85 Euro fällig.
- Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt jährlich 540 Euro.
- Bei zwei oder mehreren gefährlichen Hunden beträgt die Steuer jährlich 675 Euro je Hund.
Außerdem wird bei jeder Anmeldung eines großen Hundes eine einmalige Gebühr von 25 Euro fällig (zuständig ist hier das Ordnungsamt).
Vergünstigung/Befreiung
Gründe für Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Hund abmelden
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Formular
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Krause, Hendrik | 05264 644-202 | 05264 644-100 |