Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (begehen, befahren) bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese Sondernutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe. Entsprechende Anträge werden von uns weitergeleitet.
Formular