Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 in der Gemeinde Kalletal

Veröffentlicht am: 11.09.2014

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 in der Gemeinde Kalletal

Alle Kinder, die bis zum 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 01. August 2015 schulpflichtig.

Außerdem erstreckt sich die Schulpflicht auf die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Kinder, die nach dem 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Grundsätzlich steht den Eltern aufgrund der Bestimmungen des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Entscheidung, an welcher Grundschule der Wohnsitzgemeinde ihr Kind beschult wird, offen. Die Gemeinde Kalletal verfügt über 3 Grundschulen:

- Grundschule Hohenhausen, Kalletal-Hohenhausen (Tel. 05264/6477-10)
- Schule Am Teimer, Kalletal-Bavenhausen (Tel. 05264/9732)
- Grundschule Am Habichtsberg, Kalletal-Langenholzhausen (Tel. 05264/8142)

Bei der Entscheidung, welche Schule besucht werden soll, ist zu berücksichtigen, dass Fahrkosten nur in der Höhe übernommen werden, wie sie beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule angefallen wären. Dies bedeutet auch, dass keine Fahrkosten zur gewählten Schule übernommen werden, wenn zur nächstgelegenen Schule - z.B. aufgrund der geringen Entfernung – kein Anspruch bestanden hätte. Außerdem ist der Fahrplan der Busse auf die Unterrichtszeiten der nächstgelegenen Grundschule abgestimmt, so dass es zu längeren Beförderungszeiten führen kann.
 
Nächstgelegene Schule ist jeweils folgende:

Grundschule Hohenhausen, Hohle Straße 5
für Kinder aus folgenden Ortsteilen: Hohenhausen, Asendorf, Bentorf, Brosen, Harkemissen, Westorf

Schule Am Teimer, Am Teimer 5
für Kinder aus folgenden Ortsteilen: Talle, Osterhagen, Röntorf, Bavenhausen, Rentorf, Huxol, Waterloo, Lüdenhausen, Niedermeien, Henstorf

Grundschule Am Habichtsberg, An der Heide 6
für Kinder aus folgenden Ortsteilen: Langenholzhausen, Heidelbeck, Kalldorf, Erder, Stemmen, Varenholz

Die Anmeldetermine sind an den Kalletaler Grundschulen an folgenden Tagen vorgesehen:
 
• Montag, 29.09.2014, 8.30 – 12.00 Uhr sowie 17.00 – 19.00 Uhr
• Dienstag, 30.09.2014, 8.30 – 12.00 Uhr

Die Erziehungsberechtigten haben die Anmeldung der Kinder unter Vorlage des Familienstammbuches und der Einladungskarte der Schule vorzunehmen. Auf den Einladungskarten sind von den Schulleitungen die konkreten Uhrzeiten angegeben. Eltern, die ihre Kinder auf Antrag einschulen lassen möchten, müssen sich ebenfalls innerhalb des o.g. Zeitraumes bei der jeweiligen Schule einen Termin zur Anmeldung geben lassen.

Falls die Erziehungsberechtigten ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Schule anmelden möchten, so muss das Kind an der gewählten Grundschule angemeldet werden. Dazu muss der auf der Einladungskarte genannte Termin abgesagt und bei der Schule der Wahl ein Termin vereinbart werden. Bei der Anmeldung ist in diesem Fall vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen, da Aufnahmen an der nicht nächstgelegenen Schule nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten erfolgen können.