Bürgermeister begründet Beanstandung der Ratsbeschlüsse zur Wiederholungswahl

Veröffentlicht am: 15.12.2010

Bürgermeister Andreas Karger hat am 3. Dezember 2010 drei Beschlüsse des Rates der Gemeinde Kalletal zur Wiederholungswahl in Lüdenhausen vom 26. November 2009 beanstandet. Gestern legte er hierzu die Begründungen vor. Das Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass der Bürgermeister Beschlüsse beanstanden muss, wenn diese geltendes Recht verletzen. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster und der rechtlichen Beurteilung der Kommunalaufsicht zur Wiederholungswahl in ganz Kalletal sind neue rechtliche Aspekte gegeben, die eine erneute Rechtmäßigkeitsprüfung der Beschlüsse zur Folge haben. 

So hat das OVG Münster in seinem Beschluss vom 5. November 2010 festgestellt, dass der CDU Gemeindeverband Kalletal gar nicht klagebefugt war und begründet seine Entscheidung damit, dass Gemeindeverbände von Parteien nicht die formellen Vorraussetzungen erfüllen, um Einsprüche gegen Wahlergebnisse zu erheben. Daraus folgert Bürgermeister Andreas Karger, dass auch der SPD Gemeindeverband nicht berechtigt war, Einspruch gegen das Wahlergebnis zu erheben. Diese neue Rechtsauffassung, jetzt durch das OVG Münster bestätigt, wurde bislang nicht berücksichtigt. Da der Einspruch der SPD Kalletal vom 28. September 2009 gegen das Wahlergebnis allerdings die Grundlage der Entscheidung im Rat war, ist dies für die Prüfung der Rechtsmäßigkeit des damaligen Ratsbeschlusses bedeutend. 

Bürgermeister Karger beanstandet die damaligen Beschlüsse des Rates auch aus einem weiteren Grund. Die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe teilte dem Bürgermeister am 2. Dezember fernmündlich und am 6. Dezember 2010 schriftlich mit, das aufgrund der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl in Lüdenhausen, die Bürgermeisterwahl im gesamten Wahlgebiet wiederholt werden müsse. 

Da der Rat allerdings im November 2009 beschlossen hatte, nur im Wahlbezirk „130“ Lüdenhausen eine Wiederholungswahl durchzuführen, ist dieses nach Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht nicht die richtige Rechtsfolge. „Der Rat war nicht ermächtigt, so zu entscheiden“, erklärt Bürgermeister Andreas Karger. Die Beschlüsse mussten daher aufgrund dieser beiden neuen Rechtsauffassungen beanstandet werden. 

Um Einladungsfristen einzuhalten, beanstandete Bürgermeister Karger die Beschlüsse am 3. Dezember 2010, damit der Punkt auch auf der Tagesordnung des Rates am 16. Dezember 2010 berücksichtigt werden kann. Die Begründung der Beanstandung lieferte der Bürgermeister jetzt nach. 

„Ich bin dazu gesetzlich verpflichtet, Ratsbeschlüsse zu beanstanden, wenn sie geltendes Recht verletzen, auch wenn sie so lange zurückliegend gefasst wurden. Einen Ermessenspielraum gibt es nicht“, teilt Andreas Karger weiter mit. 

Jetzt werden die Beanstandungen am Donnerstag in der Ratssitzung behandelt. Dann muss der Rat entscheiden, wie er aufgrund der Rechtsprechung des OVG Münster und der aktuellen rechtlichen Beurteilung der Kommunalaufsicht mit seinen Beschlüssen aus dem vergangenen Jahr umgeht. „Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt alleine bei den Mitgliedern des Rates der Gemeinde Kalletal. Nur er ist für Beschlüsse über festgestellte Wahlfehler und Gültigkeiten von Wahlen zuständig“, so Bürgermeister Karger abschließend.