Corona-Virus "Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindestagesbetreuung"

Veröffentlicht am: 14.03.2020

Entgegen der gestern veröffentlichen Mitteilung, dass für die gemeindlichen Kindergärten „Zwergenhaus“, „Pusteblume“ und „Wichtelnest“ für Montag und Dienstag eine Notbetreuung eingerichtet wird, ist festzustellen, dass ab Montag ein Betretungsverbot für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung - auch OGSen - besteht.

Die entstprechenden Informationen der Landesregierung finden Sie unter folgenden Link:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung

Dort heißt es u. a:

"Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Details werden zeitnah in Abstimmung mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden geregelt."

Die Gemeinde Kalletal wird weiterhin aktuell über die Internetseite informieren!