Räum- und Streupflicht / Müllabfuhr

Veröffentlicht am: 08.02.2021

Grundstückseigentümer, oder Personen denen die Reinigungspflicht übertragen wurde (z.B. Mieter oder Pächter), sind verpflichtet die angrenzenden Gehwege der Grundstücke in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein Streifen von 1 Meter Breite seitlich auf der Fahrbahn von Schnee freizuhalten. Der geräumte Schnee ist auf dem privaten Grundstück und nicht auf der Straße abzulagern! Bei Eis- und Schneeglätte sind diese Flächen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Diese Räum- und Streupflicht gilt auch für Gehwege vor gewerblichen Räumen, unabhängig von den Öffnungszeiten.

Um Unfällen vorzubeugen bittet die Gemeinde Kalletal um Einhaltung der Räum- und Streupflicht.

Darüber hinaus weist die Gemeinde Kalletal darauf hin, dass durch das Entsorgungsunternehmen PreZero folgende Mitteilung zur morgigen Abfuhr des Mülls die Verwaltung erreicht hat: „Ob und wie die morgige Abfuhr stattfinden wird / stattfinden kann, entscheidet sich frühestens heute Nachmittag. Wir werden Sie kurzfristig informieren.“ Die Verwaltung wird über den Fortgang kurzfristig auf Ihrer Homepage informieren.

An dieser Stelle bedankt sich die Verwaltung bei allen im Streu- und Winterdienst tätigen Personen, für ihren unermüdlichen Einsatz.