Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Veröffentlicht am:
04.05.2010
Mit Wirkung vom 22. April d. J. ist die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen in der Gemeinde Kalletalnicht mehr zulässig. Nach den gesetzlichen Vorgaben durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind verwertbare pflanzliche Abfälle aus privaten Haushaltungen, sofern sie nicht durch den Abfallbesitzer selbst auf dem Grundstück kompostiert werden können, grundsätzlich einem Abfallentsorger, der sie einer Verwertung zuführt, zu überlassen. Neben einer Entsorgung über die Biotonne / Saisonbiotonne stehen als weitere Entsorgungsmöglichkeiten z. B. die Anlieferung beim Kompostwerk Lemgo oder einem im Gemeindegebiet ansässigen privaten Entsorgungsunternehmen zur Verfügung. Für die Annahme der pflanzlichen Abfälle ist ein geringes Entgelt zu entrichten. Für die Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Abfallentsorgung“ stehen Ihnen Frau Volkmann (Telefon: 05264 / 644 – 301) oder Herr Wischnewski (Telefon: 05264 / 644 – 302) zur Verfügung.