Machen Sie mit beim Vorgartenwettbewerb 2020 in Kalletal
Vorgartenwettbewerb der Gemeinde Kalletal: Kalletal blüht auf 2020!
Das Thema Umwelt-, Klima- und Artenschutz spielt eine immer größer werdende Rolle.
Selbst kleine innerstädtische Grünflächen sind wichtig für das Kleinklima und können dazu beitragen, die unmittelbar erlebbaren Folgen von Extrem-Wettereignissen wie Hitze und Starkregen zu mindern. Bienen und anderen Insekten tragen erheblich zur Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen bei.
Der Vorgarten ist die Kontaktzone zwischen Haus und Straße, bietet Lebensraum für Insekten und weitere Tiere und ermöglicht spannende Naturbeobachtungen vor dem eigenen Fenster. Er ist die Visitenkarte für die Bewohner/innen.
Aus diesem Grund startet nun der Vorgartenwettbewerb „Kalletal blüht auf 2020!“
Machen Sie mit, gestalten Sie Ihren Vorgarten um oder putzen Sie ihn noch mal ordentlich heraus und bewerben Sie sich!
Die Gemeinde Kalletal hat entschieden, den Wettbewerb trotz der Einschränkungen durch COVID-19 auszuloben. Er bietet die Möglichkeit, den noch verbleibenden Aktionsradius mit etwas Schönem zu füllen und stellt so hoffentlich einen kleinen Lichtblick dar.
Darüber hinaus sind, wie bereits im letzten Jahr auch schon praktiziert, 1.000 Samentütchen mit Blühpflanzenmischungen im Rathaus eingetroffen und sollten hier ursprünglich an interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenlos abgegeben werden. Das gestaltet sich nun als schwierig, da das Rathaus momentan für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Die Verteilung der Samentütchen erfolgt deshalb leider nur eingeschränkt an einigen Orten „mit Publikumsverkehr“.
Die Prämierung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2020.
Der Wettbewerb ist eine gemeinsame Aktion mit den Städten Lage und Augustdorf, beide ebenfalls Mitglieder im Klimapakt des Kreises Lippe, und wird unterstützt durch den Kreis Lippe- Natur und Umwelt.
Die drei örtlichen Sponsoren des Wettbewerbs stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite:
Weitere Tipps und Informationen für einen insektenfreundlichen Garten finden Sie z.B. hier:
Teilnahmebedingungen:
1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Fotowettbewerb
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer eines Vorgartens. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 5.-6.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der jeweilige Urheber der, dass es sich um den eigenen Vorgarten handelt. Die Teilnahme erfolgt mit einem optionalen Vorher-Foto und maximal vier aussagekräftige Bilder, die nicht älter als zwei Jahre sind.
2. Zeitraum
Die Bilder mit Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1) können in der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. Juli 2020 mit dem Betreff „Vorgarten Wettbewerb“ an den Ausrichter des Wettbewerbes geschickt werden.
3. Zugelassene Bilder
Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsender liegt. Pro Vorgarten müssen maximal vier aussagekräftige Bilder eingereicht werden.
4. Format
Jede Bilddatei darf maximal 8 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1).
Postalische eingereichte Fotos müssen farbig und in einer ausreichenden Bildqualität vorhanden sein.
Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z.B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der Urheber. Die Gemeinde behält sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber zu informieren.
5. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden der Gemeinde einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung ein. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Gemeinde die hochgeladenen Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die hochgeladenen Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.
Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass
– sie alleinige Urheber des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
– sie über alle Rechte an dem Foto verfügen
– sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen
– das Foto frei von Rechten Dritter ist
Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.
6. Rechte am Motiv der Fotografien
Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen der Gemeinde von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.
7. Bewertung der Fotografien
Eine Jury wird aus allen Einsendungen die Gewinnergärten auswählen. Die Vorauswahl der Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die finale Bewertung der Gewinnergärten erfolgt optional vor Ort durch die Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
8. Datenschutz
Die Gemeinde gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.
9. Ausschluss
Teilnehmer können aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel/Preisausschreiben ausgeschlossen werden, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.