Wahl der Schöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Detmold und für die Jugendschöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Veröffentlicht am: 22.02.2018

Bewerbungsaufforderung

Im 1. Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Seitens der Gemeinde Kalletal sind für die Jugendkammern des Landgerichts Detmold und für die Jugendschöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zwei Hauptschöffen (bereits doppelte Anzahl) zu benennen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Kreises Lippe. Die Wahl selbst erfolgt durch die Mitglieder eines beim jeweiligen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus den Vorschlägen die Schöffen wählt. Es sollen ebenso viele Männer wie Frauen vorgeschlagen werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Kalletal wohnen und am 01. Januar 2019 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und körperlich und geistig zur Ausübung der Schöffentätigkeit in der Lage sind. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, können nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,
Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Darüber hinaus werden von ihnen Lebenserfahrung (z. B. aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement) und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten pädagogisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein. Anhaltspunkte für eine solche Qualifikation ergeben sich aus beruflicher Tätigkeit, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des u. U. teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich bis zum 15. März 2018 um das Schöffenamt zu bewerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Kalletal, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal. Aufgrund der Interessenbekundung, die telefonisch (05264 / 644-350) der per E-Mail (h.fischer@kalletal.de) abgegeben werden kann, erfolgt die Übersendung eines Bewerbungsvordrucks.