Wunschbaum in der Corves Mühle

Veröffentlicht am: 28.11.2019

Durch die Initiativen der Nachbarkommunen, stellt die Gemeinde Kalletal auch erstmalig einen Wunschbaum aufstellen. Dabei kann Kalletal von den Erfahrungen und Ausarbeitungen der bereits in den Vorjahren aufgestellten Wunschbäume, insbesondere des Dörentruper Baums, profitieren.

Am Wunschbaum können die Kalletaler Kinder ab dem 02. Dezember ihre Wünsche aufhängen. Diese schreiben sie auf einem vorgefertigten Zettel bzw. einen „Wunschstern“ den es bei Frau Mayer in der Gemeindebücherei „Corves Mühle“ während der Öffnungszeiten gibt. Selbstverständlich kann auch ein eigener Wunschzettel entworfen werden, der aber die Größe eines A5-Blattes nicht überschreiten sollte. Auf dem Wunschzettel steht lediglich der Wunsch, das Alter des Kindes und eine Nummer, die ebenfalls durch Frau Mayer vergeben wird. Weitere Daten sind nicht ersichtlich! Die Kinder sollten in Begleitung eines Erwachsenen kommen.

Die Wunschzettel werden an dem Tannenbaum in der Corves Mühle aufgehängt. Jeder der dann einem Kind einen Wunsch erfüllen möchte, kann sich direkt einen Wunschzettel vom Baum nehmen und das Geschenk besorgen, verpacken und mit dem Wunschzettel bekleben, damit dieser auch zugeordnet werden kann. Die Geschenke werden in der Gemeindebücherei gesammelt und bis zur Bescherung am 19. Dezember 2019, 17:00 Uhr, verschlossen.

Die Spielregeln für den Kalletaler Wunschbaum:

  1. Der Wunschbaum ist für alle Kinder gedacht, die durch die finanzielle Situation in der Familie eine geringe Chance auf die Erfüllung Ihrer Weihnachtswünsche haben. Eine Überprüfung der Bedürftigkeit kann und sollte nicht durchgeführt werden, an dieser Stelle hoffen wir auf die Ehrlichkeit der Familien.
  2. Am Wunschbaum sollten nur Wünschen hängen die sich Familien aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Dies schließt alle Geschenke aus die Kinder aus anderen Gründen nicht von ihren Eltern bekommen werden. Um diese Regel einzuhalten muss bei der Abgabe eines Wunsches sowie der Entgegennahme des Geschenks ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
  3. Wer sich einem Kinderwunsch annimmt sollte den selbigen auch erfüllen um möglichst jedem Kind eine Freude zu machen.
  4. Damit auch möglichst alle Wünsche erfüllt werden, sollte der Geschenkewunsch einen Wert von 25 € nicht überschreiten.
  5. Kinder können sehr gerne Ihre Wünsche in Form eines gemalten Bildes präsentieren. Die Eltern sollten jedoch dazu schreiben um welches Geschenk es sich handelt. So kann ein Wunsch bestmöglich erfüllt werden.
  6. Kinder oder Ihre Eltern können gerne dazu schreiben warum sich das Kind über dieses Geschenk so freuen würde und was es so besonders macht.
  7. Bei der Beschreibung des Geschenks zählt „mehr ist wirklich mehr“. Je genauer das Geschenk beschrieben ist oder wo es zu finden ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit das es das richtige Geschenk werden wird.
  8. Abgegebene Geschenke werden den Erziehungsberechtigten auch genauso ausgehändigt. Demnach kann nicht kontrolliert werden, ob das abgegebene Geschenk den Jugendschutz und oder den FSK Empfehlungen entspricht. Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten werden Geschenke nur den Erziehungsberechtigten übergeben welche dann die Verantwortung für die geschenkte Sache übernehmen.

Die Gemeinde Kalletal freut sich schon auf den Wunschbaum und hofft, dass viele Kinder von dem Angebot Gebrauch machen und ihre Wünsche aufhängen.

Wunschbaum_Corves Mühle