Offene Ganztagsschule

Die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich ist ein freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler der Kalletaler Grundschulen und gewährleistet die Betreuung vor und nach dem regulären Unterricht. Neben der Möglichkeit einer Mittagsmahlzeit und der Unterstützung bei den Hausaufgaben bestehen Förderangebote aus den Bereichen Kultur, Sport und Spiel.

Das Angebot besteht an allen drei Grundschulen der Gemeinde Kalletal.

Eine Anmeldung verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme und für die Dauer eines Schuljahres.

An den Grundschulstandorten Hohenhausen und Langenholzhausen wird die OGS durch das „DRK-Jugendhilfe und Familienförderung in Lippe gGmbH“ und in Bavenhausen durch die „BaS–Betreuung an Schulen gGmbH“ getragen.

Neben der regulären Ganztagsbetreuung stehen einige Plätze für ein verkürztes Betreuungsangebot zur Verfügung.

Die genauen Betreuungszeiten und weitere Details finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Grundschule.

Kosten

Für die Teilnahme an der OGS wird ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.

Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig und kann erst nach Vorlage von Einkommensnachweisen ermittelt werden. Die Berechnung wird in der "Satzung der Gemeinde Kalletal über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Verlässliche Grundschule (VG) vom 05.05.2026" geregelt.

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • Basis ist das Gesamtjahresbruttoeinkommen der Eltern, vermindert um Werbungskosten, Grundsteuerfreibetrag und ggf. Kinderfreibeträge. Davon wird ein jährlich angepasster Prozentsatz erhoben. Der so ermittelte Jahresbeitrag wird in 12 Monatsraten aufgeteilt und gerundet. 
  • Es gilt ein Prozentsatz von 4,78 % (Schuljahr 2026/27), der jährlich um 1,5 % steigt.
  • Es gilt ein monatlicher Mindestbeitrag von 10 Euro.
  • Es gilt ein monatlicher Höchstbeitrag von 235 Euro (Schuljahr 2026/27), der jährlich um 3 % steigt. 
  • Wenn kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, ist der Mindestbeitrag von 10 Euro zu leisten.
  • Eine Befreiung vom Elternbeitrag kann beantragt werden, wenn Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag (KIZ) oder Wohngeld (WoGG) erhalten. Eine Befreiung ist nur auf Antrag möglich. Der Leistungsbezug ist nachzuweisen.
  • Des weiteren besteht eine Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder, die zeitgleich die Offene Ganztagsschule der Gemeinde Kalletal besuchen.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung und der Vertragsabschluss erfolgt beim Träger der Offenen Ganztagsschule. Die Anmelde- und Vertragsunterlagen sind in der Schule erhältlich. Die vollständigen Unterlagen werden an die Schulverwaltung der Gemeinde Kalletal weitergeleitet. Eltern erhalten im Anschluss eine Aufforderung zur Vorlage aktueller Einkommensnachweise, auf dessen Grundlage ein entsprechender Elternbeitrag errechnet und per Bescheid für das Schuljahr festgesetzt wird.

Die Einkommensnachweise können als Kopie bei der Gemeinde Kalletal - Fachbereich III - eingereicht werden oder unter "Einzureichende Unterlagen" (siehe unten) hochgeladen werden. 

Der monatliche Elternbeitrag ist auf das Konto der Gemeinde Kalletal zu zahlen. Für das Einzugsverfahren muss der Gemeinde Kalletal ein Lastschriftmandat erteilt werden (SEPA …).

Die Vertragsabwicklung und Beitragsberechnung für die verkürzte Betreuungsform „Verlässliche Grundschule“  erfolgt zurzeit noch direkt mit den Betreuungsträgern. 

Einzureichende Unterlagen

… Einkommenserklärung mit Einkommensnachweisen

... Antrag auf Befreiung/Erlass des Elternbeitrages (beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag)

... Sepa-Lastschriftmandat

Rechtsgrundlagen

Satzung ...

OGS-Erlass

Kibiz

SGB VIII 

Kontakt:

Fachbereich III - Bildung, Jugend, Kultur und Freizeit
Ansprechperson: Bettina Büsching
b.buesching@kalletal.de
Tel. 05264/644-115